Gemäß den Vorgaben des Telekommunikationsgesetztes ist der Verbraucher dazu berechtigt, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, sofern
"[...] es zu erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstleistungsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter der Internetzugangsdienste gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2015/2120 angegebenen Leistung kommt."
Diese Abweichungen sind zum Beispiel durch die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur zu prüfen, um die Rechte geltend zu machen.
Bitte beachten Sie, dass die Bandbreitenmessung nur unter Idealbedingungen erfolgen darf. Hierzu gehört:
Die Bundesnetzagentur bietet sowohl mobile Apps, als auch Desktop-Apps für verschiedene Betriebssysteme an. Hier gelangen Sie zum Download-Bereich der Desktop App.